Hoogewerf & Co | Über uns
Hintergrund
Hoogewerf & Co wurde von Francis Hoogewerf, einem britischen Wirtschaftsprüfer, im Jahr 1970 gegründet. Hoogewerf & Co praktizieren als “Réviseur d'Entreprises”, “Expert-comptable”, Domizilstelle und internationale Steuerberater.
Steuerlichen Rahmenbedingungen
Die EU, der OECD, und jetzt die G20, haben im Jahr 2009, “Steuerliche Transparenz” deutlich zu einem ihrer vorrangigen Ziele gemacht. Onshore-Länder wie Luxemburg, Belgien, Schweiz, Österreich und Offshore-Länder mit Bankgeheimnis wurden 2009 auf die “graue Liste” gesetzt.
Viele von diesen Ländern, darunter auch Luxemburg, haben neue Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, und wurden somit von der “grauen Liste” entfernt. Das Bankgeheimnis wird nicht mehr für “Steuerbetrug” gelten. Informationsaustausch wird stattfinden.
Professionelle Berater, Banken und Versicherungen müssen ihre Kunden und deren Aktivitäten kennen. Compliance ist wichtig. Der Weg nach vorn ist es, Steuerabkommen zu verwenden, die mit Substanz gesichert sind. “Es ist besser, ein wenig Steuern zu zahlen, als gar keine Steuern zu zahlen”
Steuerberatung
Hoogewerf & Co sind seit jeher grenzüberschreitende Steuer-Spezialisten, die mit Kollegen, Steueranwälten und Wirtschaftsprüfern in der ganzen Welt zusammenarbeiten.
Hoogewerf & Cie beraten nicht nur über steuerliche Strukturen, sondern Sie koordinieren auch die Gründung und Verwaltung der entsprechenden Rechtseinheiten und Gesellschaften, praktisch überall auf der Welt.
Luxemburg
Luxemburg ist eine Kreuzung zwischen Frankreich, Deutschland und Belgien mit einem sehr starken internationalen Ruf im Bankwesen und Investitionen und somit ein idealer Standort in Europa, um grenzüberschreitende Steuerberatung zu zentralisieren. Luxemburgs Stärke sind auch seine Sprachkenntnisse. Nicht nur, dass die meisten Menschen Französisch, Deutsch, Luxemburgisch und Englisch sprechen, gibt es auch starke lokale Gemeinschaften, die Portugiesisch und Italienisch sprechen. Hoogewerf & Cie hat all diese Sprachen plus Spanisch, Russisch und Chinesisch.
Holdinggesellschaften
Luxemburg's SOPARFI, die bekannte gemischte Holding, wird vor allem für traditionelle Holdingaktivitäten eingesetzt. Die SPF wird für private Familienholdings verwendet. Soparfis können häufig als Anlagevehikel dienen, für Europa und Länder, mit denen Luxemburg eins der mehr als 70 Einkommenssteuerabkommen abgeschlossen hat. Trotz seines steuerpflichtigen Statusses, der der SOPARFI Zugang zu Steuerabkommen und europäischen Richtlinien gewährt (Mutter-Tochter-, Zinsen und Lizenzgebühren, Fusionen, etc.), Dividenden und /oder Kapitalgewinne, die aus dem Verfügen über Anteile in qualifizierten Beteiligungen abgeleitet sind, profitieren von einer vollständigen Steuerbefreiung in Luxemburg unter bestimmten Bedingungen.
Historisch gesehen wurde die SOPARFI nicht nur als ein effizientes Holdingvehikel, sondern auch als ein flexibles Instrument für Immobilieninvestments in Zentral-und Westeuropa anerkannt.
Mit den kürzlich verabschiedeten IP-Regimes, ist die Rolle der SOPARFI für das internationale Geschäft verstärkt.
Nach der Entscheidung der EG hat Luxemburg eine neue Form einer reinen Holdinggesellschaft eingeführt - die SPF. Entworfen für Personen, Familienangehörige und private Vermögensverwaltungseinrichtungen, die einen oder eine Gruppe von Individuen vertreten, kann die SPF eine Alternative bzw. Ergänzung zu Trusts und Stiftungen in Europa sein, als ein interessantes Vermögens-Schutz und Steuern effizientes Vehikel. Ihre Hauptaufgabe ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von finanziellen Vermögenswerten wie Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteilen, Hedge-Fonds, strukturierten Produkten, Optionen, Optionsscheinen, Indizes, Währungen, etc. Die SPF profitiert von einer günstigen steuerlichen Behandlung befreit von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögenssteuer sowie Quellensteuern. Es ist daher ein Vehikel der Wahl für die kleinen sowie großen Investoren und vermögende Familien, die Flexibilität und den Schutz von Vermögenswerten ersuchen.
Onshore-Gesellschaften und Steuerabkommen
Hoogewerf & Cie sind spezialisiert in der Beratung bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen. Insbesondere gibt es bestimmte Onshore-Länder, die steuerlichen Vorteile haben, die komplementär zu Luxemburg sind:
Österreich |
Malta |
Belgien |
Niederlande |
Zypern |
Spanien |
Hongkong |
Schweiz |
Irland |
Großbritannien |
Einige Länder bieten steuerfreie Kapitalgewinne und Dividenden, andere, wie die Niederlande und Luxemburg sind interessant für Lizenzgebühren und natürlich niedrige Steuersätze oder gar keine Steuern für Handelsergebnisse sind nützlich.
Es ist wichtig, “Substanz” zu zeigen, d.h. entsprechendes Personal und Büroflächen, um von bestimmten Doppelbesteuerungsabkommen profitieren zu können.
Offshore Gesellschaften
Offshore-Gesellschaften sind in der Regel steuerfreie Unternehmen, die in Offshore-Finanzzentren angesiedelt sind. Aus steuerlicher Sicht werden diese Unternehmen oft auf die “schwarze Liste” von bestimmten OECD-Ländern gesetzt. Auf der anderen Seite, da sie Tax-free sind, sind sie auch “steuerneutral” und können sehr nützlich für rein kommerzielle Gründe sein. Sie bieten das Geschäftsgeheimnis, obwohl Offshore-Gesellschaften als transparent betrachtet werden müssen, wenn es um “Steuerhinterziehung” geht.
Eine Reihe von Offshore-Ländern sind heute dabei Steuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu unterschreiben. Die Isle of Man kommt einem in den Sinn mit einem unterzeichneten Abkommen mit Belgien. Andere werden das Gleiche tun. Dies sollte interessante Lösungen bieten.
Hoogewerf & Co haben eine Joint Venture mit OCRA Worldwide bekannte Spezialisten in Angebot von Offshore- und Onshore- Gesellschaften.








