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Francis Hoogewerf, britischer Wirtschaftsprüfer, gründete Hoogewerf & Cie 1970. Hoogewerf & Cie ist in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung, Domizilierung von Gesellschaften und internationale Steuerberatung tätig.
Seit 1996 haben die EU und die OECD die Steuerharmonisierung deutlich zu einem ihrer vordringlichen Ziele gemacht. Dies bedeutet, dass Steuerhinterziehung zukünftig mehr und mehr wie Geldwäsche behandelt werden wird. Es wird zwischen den Steuerparadiesen und den Ländern mit einer hohen Besteuerung Informationsaustausch stattfinden. Es wird mit der Zeit kein Bankgeheimnis in Fällen von Steuerbetrug mehr geben.
Jedenfalls müssen Berater, Banken und Versicherungsgesellschaften genau wissen, wer ihre Kunden sind und über ihre Geschäftstätigkeiten genau informiert sein.
Die zukunftsorientierte Lösung besteht darin, Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen. Eine geringe Steuer ist besser als gar keine Steuer zu zahlen und transparent zu sein.
Hoogewerf & Cie war schon immer ein Spezialist für grenzüberschreitende Steuerfragen, der mit Kollegenfirmen, Steueranwälten und Buchhaltungsspezialisten weltweit zusammen arbeitet.
Hoogewerf & Cie ist nicht nur ein Experte für Steuerstrukturen, sondern koordiniert ebenfalls praktisch weltweit die Gründung und Verwaltung von geeigneten steuerlich vorteilhaften Einheiten und Unternehmen.
Luxembourg ist eine Drehscheibe zwischen Frankreich, Deutschland und Belgien.
Dies hat ihm einen hervorragenden Ruf als internationales Zentrum für Bankgeschäfte und Geldanlagen verschafft. Dies bedeutet, dass Luxembourg ein idealer Platz für grenzüberschreitende Steuerberatung ist. Eine große Stärke Luxemburgs liegt ebenfalls in den vielen Sprachen, die in diesem Land gesprochen werden, denn die meisten Leute sprechen nicht nur Französisch, Deutsch, Luxemburgisch, und Englisch, sondern viele Einwohner sprechen ebenfalls Portugiesisch und Italienisch. Bei Hoogewerf & Cie, können sie in all diesen Sprachen beraten werden und dazu noch in Spanisch und Russisch.
Luxembourg ist als Zentrum für Holdinggesellschaften bekannt. Gemäß der EU-Richtlinie betreffend die Mutter- und Tochtergesellschaften profitiert die luxemburgische "Soparfi" (Société de participation financière), eine spezielle Form der Beteiligungsgesellschaft, von der beeindruckenden Anzahl von Doppelbesteuerungsabkommen, die Luxemburg abgeschlossen hat. Der Hauptvorteil einer luxemburgischen Soparfi liegt darin, dass (unter Beachtung gewisser Regeln) bei einer Beteiligung von mehr als 10 % an einer anderen Gesellschaft über länger als ein Jahr das Ergebnis keine Steuer auf Dividendeneinkünfte oder Kapitalerträge gezahlt werden muss. Darüber hinaus hat Luxemburg bis auf weiteres seine "Holding von 1929", die nicht der Steuer unterliegt und normalerweise nicht die Vorzüge der luxemburgischen Steuerabkommen genießt. Diese Gesellschaftsform hat den Vorteil, dass sie jeder Zeit in eine Soparfi umgewandelt werden kann. Luxemburg ist nicht das einzige Land, das vorteilhafte steuerliche Bedingungen für Holdingunternehmen hat. Belgien, Deutschland, Spanien, Ungarn, Malta, Zypern, Mauritius und das Vereinigte Königreich sind Länder unter anderen, die Steuervorteile für Holdings bieten.
Offshore-Gesellschaften sind normalerweise Gesellschaften, die keine Steuern zahlen und in Offshore-Finanzzentren angesiedelt sind. Unter steuerlichen Gesichtspunkten stehen diese Gesellschaften bei gewissen OECD-Ländern oftmals auf einer "schwartze Liste". Auf der anderen Seite sind sie, da sie steuerfrei sind, auch "steuerneutral", und dies kann aus rein geschäftlichen Gründen sehr nützlich sein. Sie bieten die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen, obwohl Offshore-Gesellschaften im Falle von Steuerflucht zunehmend als transparent betrachtet werden müssen.
Hoogewerf & Cie hat ein Joint Venture mit « OCRA Worldwide », einem allseits bekannten Spezialisten in Offshore-Unternehmen.